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Schildkröte als Wegwerfartikel

Es ist nicht zu glauben, aber Anfang Januar 2010 fanden Spaziergänger mitten auf einem Weg eine kleine Gelbwangenschhildkröte, die bereits angefroren war. Da sie noch lebte, brachten sie sie ins Tierheim Beuern. Sie war völlig unterkühlt und wurde ganz behutsam aufgewärmt. Gott sei Dank hat sie die Tortur überlebt und konnte nach einer tierärztlichen Untersuchung in eine Anlage gebracht werden, wo sie es jetzt bestimmt besser getroffen hat. Denn eines ist klar, diese Schildkröte, die normalerweise in einem Aquarium mit Trockenzone gehalten wird, ist sicherlich nicht freiwillig ‚spazieren gegangen’!

 

Es kommt einem natürlich gleich wieder der Gedanke, ob sie vielleicht ein entsorgtes Weihnachtsgeschenk war, und man kann nicht oft genug an die Vernunft der Menschen appellieren – Tiere sind keine Weihnachts- oder Ostergeschenke. Es sind Lebewesen, über deren Haltung und Bedürfnisse man sich im Vorfeld eingehend informieren muss!

 

Bei der Gelbwangenschildkröte handelt es sich leider nicht um eine geschützte Art, so dass Jedermann sie im Zoohandel erwerben kann. Sie stellt bestimmte Ansprüche an ihren Lebensraum und geht auch in den Winterschlaf. Bei den kleinen Schildkröten, die im Zoohandel angeboten werden, handelt es sich um sehr junge Tiere. Im Laufe der Jahre werden die Männchen bis zu 15 cm und die Weibchen ca. 25 cm groß. Sie können ein Alter von bis zu 50 Jahren erreichen. Ursprünglich in den US-Staaten Florida und Virginia zu Hause, werden sie auch hauptsächlich dort gezüchtet und in alle Welt verkauft. Alle diese Punkte sollte man in die Waagschale werfen, bevor man sich dieses exotische Tierchen anschafft und dann vielleicht merkt, dass es doch nicht das Richtige ist!

 

Übrigens, dies war nicht die einzige Schildkröte, die im Laufe der letzten Wochen abgegeben wurde, aber wohl auf Grund der Umstände der tragischste Fall!