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Immer wieder kommt es zu Missverständnissen zwischen tierlieben Menschen, die ein gefundenes Haustier zu uns ins Tierheim bringen möchten, dem Tierheimpersonal und den Mitarbeitern der umliegenden Gemeinden. Ihnen möchten wir mit diesem Beitrag den Weg eines Fundtieres vom Fundort zum Tierheim erläutern.
Fundtiere – Wer ist eigentlich zuständig?
Allerdings besteht für die Gemeinden die Möglichkeit, diese Aufgabe an Dritte, wie etwa dem Tierschutzverein und dem Tierheim zu übertragen. Bei uns ist jedoch die Beauftragung noch nicht erfolgt daher müssen Sie und wir bei Auffinden eines Tieres folgenden bürokratischen Weg einhalten: Wenn Sie ein Tier finden, egal wo auch immer, so wenden Sie sich bitte an die für den Fundort zuständige Ordnungsbehörde. Sollte die Ordnungsbehörde nicht erreichbar sein, wenden Sie sich bitte an die nächste Polizeistation. Manchmal liegt sogar schon eine Vermisstenanzeige vor und der Besitzer kann sein Tier direkt abholen.
sowie Telefonnummern der Polizeidienststellen:
Beim Ordnungsamt erfolgt die Aufnahme der Daten:
Das Ordnungsamt nimmt dann Verbindung mit unserem Tierheim auf und regelt die weitere Unterbringung des Fundtieres.
Verletztes Fundtier – was muss ich tun? Wenn Sie ein verletztes Tier auffinden, wenden Sie sich umgehend an die nächste Tierarztpraxis und lassen Sie lebenserhaltende und schmerzlindernde Maßnahmen durchführen. Nach Abschluss der Notversorgung wenden Sie sich direkt an das zuständige Ordnungsamt, welches dann die weiteren Schritte zur Versorgung und Unterbringung des Tieres einleitet.
Jeder Tierfreund wird denken, dass die Bürokratie in solch einem Fall doch zweitrangig ist. Leider kommt es aber bei der Abgabe eines gefundenen Tieres immer wieder zu der Streitfrage mit den Ordnungsämtern, ob es sich um ein Fundtier oder ein herrenloses Tier handelt. |
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