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Fundtiere
Immer wieder kommt es zu Missverständnissen zwischen tierlieben Menschen, die ein gefundenes Haustier zu uns ins Tierheim bringen möchten, dem Tierheimpersonal und den Mitarbeitern der umliegenden Gemeinden. Ihnen möchten wir mit diesem Beitrag den Weg eines Fundtieres vom Fundort zum Tierheim erläutern.

Fundtiere – Wer ist eigentlich zuständig?


Fundtiere unterliegen dem Fundrecht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 965-984 BGB). Die Bestimmungen für Fundsachen sind für Tiere entsprechend anzuwenden. Danach sind die Gemeinden grundsätzlich verpflichtet, Fundtiere aufzunehmen und nach § 2 des Tierschutzgesetzes artgerecht unterzubringen.

Allerdings besteht für die Gemeinden die Möglichkeit, diese Aufgabe an Dritte, wie etwa dem Tierschutzverein und dem Tierheim zu übertragen. Bei uns ist jedoch die Beauftragung noch nicht erfolgt daher müssen Sie und wir bei Auffinden eines Tieres folgenden bürokratischen Weg einhalten:

Wenn Sie ein Tier finden, egal wo auch immer, so wenden Sie sich bitte an die für den Fundort zuständige Ordnungsbehörde. Sollte die Ordnungsbehörde nicht erreichbar sein, wenden Sie sich bitte an die nächste Polizeistation. Manchmal liegt sogar schon eine Vermisstenanzeige vor und der Besitzer kann sein Tier direkt abholen.

Nachstehend die Telefonnummern der Ordnungsämter einiger Gemeinden:

 

Bad Bad Zwesten
05626/9993-0
Edermünde
05665/7909-0
Felsberg
05662/502-0
Fritzlar
05622/988-8
Gudensberg
05603/933-0
Guxhagen
05665/9499-0
Spangenberg
05663/5090-0
Wabern
05683/5009-0
Knüllwald
05681/9957-0
Körle
05665/9498-0
Malsfeld
05661/500270
Melsungen
05661/708-0
Morschen
05664/9494-0
Niedenstein
05624/9993-0

 

 

 

 


 

 

 

 

 

 

sowie Telefonnummern der Polizeidienststellen:


Polizei Fritzlar
05622/99660
Polizei Melsungen
05661/70890
Polizei Homberg
05681/7740
Autobahnpolizei Baunatal
0561/948900

 

 

 

 

Beim Ordnungsamt erfolgt die Aufnahme der Daten:

  • Welches Tier?
  • Wo und wann gefunden?
  • Von wem gefunden?

Das Ordnungsamt nimmt dann Verbindung mit unserem Tierheim auf und regelt die weitere Unterbringung des Fundtieres.

 

Verletztes Fundtier – was muss ich tun?

Wenn Sie ein verletztes Tier auffinden, wenden Sie sich umgehend an die nächste Tierarztpraxis und lassen Sie lebenserhaltende und schmerzlindernde Maßnahmen durchführen. Nach Abschluss der Notversorgung wenden Sie sich direkt an das zuständige Ordnungsamt, welches dann die weiteren Schritte zur Versorgung und Unterbringung des Tieres einleitet.


Warum so kompliziert?

Jeder Tierfreund wird denken, dass die Bürokratie in solch einem Fall doch zweitrangig ist. Leider kommt es aber bei der Abgabe eines gefundenen Tieres immer wieder zu der Streitfrage mit den Ordnungsämtern, ob es sich um ein Fundtier oder ein herrenloses Tier handelt.



             

     

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