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Bitte um Unterstützung der Petition
"Pro Katzenschutzverordnung"!!!
Bitte, liebe Katzen- und Tierfreunde, bringen Sie sich
ebenfalls mit ein und unterzeichnen Sie die Petition bzw. sammeln
Sie wenn möglich Unterschriften in Ihrem Umfeld (Bekannte,
Verwandte, Arbeitskollegen usw.).
Djego stimmt auch für die Eindämmung
von Katzenleid in Deutschland (Foto: kdvo.de.vu)
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Hier kann jeder helfen, auch Menschen, die sonst vielleicht
nicht in der Lage sind, sich aktiv im Katzenschutz zu beteiligen.
Die Not da draußen wird immer schlimmer, und wir wissen
seit Jahren, dass nur eines helfen kann, Probleme im Keim zu
ersticken: Kastration und noch einmal Kastration! Aber wir kämpfen
gegen Windmühlen, solange private Halter für ständigen
Nachwuchs sorgen und diesen dann entweder aussetzen oder dem
nächstbesten verschenken und argumentieren, das wäre
billiger als die Kastration
Das muss aufhören!! Bitte
helfen Sie uns dabei, dem ein Ende zu bereiten!!!
Die Stadt Paderborn hat einen Schritt nach vorn gemacht und
eine Kastrationspflicht eingeführt. Nun gilt es dies auch
in anderen Städten umzusetzen! Dazu werden Tausende von
Unterschriften benötigt. Bitte helfen Sie, diese Unterschriften
zusammenzubringen!
(Text: CatCare Kassel,
17. Okt. 2008)
Kastrationspflicht
für Katzen
Nichts ist so mächtig wie eine
Idee deren Zeit gekommen ist!
Düsseldorf. Zum 28. Mal fand am 11. Oktober 2008
die Arbeitstagung der Dachorganisation für Katzenschutzvereine,
kurz DKV in Düsseldorf statt. Vertreter von deutschlandweit
über 50 namhaften Katzenschutzvereinen trafen sich,
um Lösungsansätze für die millionenfach
auf Deutschen Straßen lebenden Hauskatzen zu finden.
Eine Akzeptanz des Populationsanstieges von Katzen über
das bereits erreichte, kaum noch erträgliche und
offensichtlich nicht mehr
beherrschbare Maß hinaus, verstößt
gegen § 1 Tierschutzgesetz. Es hat sich gezeigt,
dass die bisher betriebenen und weiterhin laufenden
Kastrationen von Katzen durch die Tierschutzvereine
für sich allein gesehen nicht geeignet sind, wirkungsvoll
und dauerhaft eine Stabilisierung der Population auf
niedrigem Stand zu gewährleisten. Zum Zwecke
der Gefahrenabwehr müssen deshalb weitergehende
ordnungsrechtliche Maßnahmen getroffen werden.
Der Bestand herrenloser Katzen als auch der Bestand
locker über Futterangebote an den Menschen gewohnter
unkastrierter Katzen ergänzt sich ständig
aus den vorhandenen Freigängerkatzen, deren Nachkommen
nicht in menschlicher Obhut aufgenommen werden. Durch
das Kastrations- und Kennzeichnungsgebot für freilaufende,
in Obhut des Menschen gehaltene Katzen, können
die geschilderten Probleme deutlich abgeschwächt
werden. Durch hohe Populationsdichten treten vermehrt
Probleme für Mensch, Tier und Umwelt auf, die Ordnungsbehörden
der einzelnen Kommunen haben es in der Hand, mit einer
kleinen Satzungsänderung großes zu bewirken,
erste Städte in Deutschland beweisen, dass es mit
ein wenig gutem Willen leicht umzusetzen ist.
In den Verordnungen zur Aufrechterhaltung
der öffentlichen Sicherheit und Ordnung müsste
ein entscheidender Absatz eingefügt werden:
- Wer einer von ihm gehaltenen Katze Zugang
ins Freie gewährt, hat diese zuvor von einem
Tierarzt kastrieren, kennzeichnen (Tätowierung
und/oder Mikrochip) und registrieren zu lassen.
- Katzen die in reiner Wohnungshaltung leben
müssen bis zum 6. Lebensmonat zumindest gekennzeichnet
und registriert sein.
- Wer freilaufende Katzen füttert oder
sonst im Freien Katzen Futter zur Verfügung
stellt, hat dafür Sorge zu tragen, dass die
gefütterten Katzen durch einen Tierarzt kastriert,
gekennzeichnet und registriert sind.
- Das zuständige Ordnungsamt kann auf
Antrag Ausnahmen von der Pflicht zur Kastration
erteilen, sofern es für die Zucht von Katzen
erforderlich ist, dies schließt die Kennzeichnungs-
und Registrierungspflicht nicht aus.
- Züchter von Katzen, ob privat oder gewerblich
sind verpflichtet die Tiere vor der Weitergabe/Veräußerung
zumindest zu kennzeichnen und zu registrieren.
- Züchter sind weiterhin verpflichtet
lebenslänglich in der Verantwortung für
diese Tiere zu bleiben, sollte es zu einer Rückgabe
wegen Ableben des Halters, Allergien, etc. kommen,
so ist der Züchter verpflichtet die Tiere
zurück zunehmen, artgerecht unterzubringen
und zu ernähren, bei Verbringungen in den
Tierschutz trägt der Produzierer die Kosten.
- Tierärzte müssen Papiere und Kennzeichnungen
20 Jahre aufheben, sofern für den Tierschutz
kastriert und gekennzeichnet wird, bleibt der
Tierschutz in der Verantwortung, sofern er nicht
einen Halterwechsel schriftlich nachweisen kann.
- Eine Kennzeichnung muss einer DIN Norm entsprechen
und das System muss bei den Tierärztekammern
hinterlegt sein oder bei einer anderen Meldeorganisation
wie z.B. Tasso, Europas größtes Haustierzentralregister;
www.tiernotruf.org, welches alle Meldungen kostenlos
durchführt.
Die Vertreter der Dachorganisation
der Katzenschutzvereine haben in Kooperation mit aktion
kitty, dem bundesweiten Projekt zum Schutz von Straßenkatzen
eine Interessengemeinschaft Pro Katzenschutzverordnung,
kurz IG PRO KSVO gegründet, mehr als 6.000
Mitglieder setzen sich für eine Durchsetzung
einer deutschlandweiten Katzenschutzverordnung ein.
Zu diesem Zwecke wurde eine Onlinepetition unter:
www.ksvo.de.vu
ins Leben gerufen, weiterhin stehen Unterschriftenlisten
zum Runterladen auf der Internetseite bereit.
Wenn wir aufhören nach Unterscheidungsmerkmalen
von Fund- und herrenlosen Tieren zu suchen, sondern
nach Lösungen,
wie wir unseren Mitgeschöpfen gemeinsam
beistehen können, dann ist ein wichtiger Schritt
getan. Lasst das EU Übereinkommen
zum Schutz von Heimtieren endlich Wirklichkeit werden.
Das Staatsziel Tierschutz §20
Grundgesetz kann nicht auf dem Rücken weniger
Tierschützer lasten! Tierschutz ist ein gesamtgesellschaftliches
Anliegen, was uns alle etwas angeht!
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INTERESSENGEMEINSCHAFT PRO KATZENSCHUTZVERORDNUNG
& Dachorganisation der Katzenschutzvereine, Düsseldorf
& aktion kitty - deutschlandweites Projekt zum
Schutz von Straßenkatzen
Telefon: +49 (0) 2661.40982 - Telefax: +49 (0) 2661.949935
eMail: ksvo@katzenhilfe-westerwald.de
- HP: www.ksvo.de.vu
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